Mit der Betreuungsperson sollten die Regeln für die Praktikumsdauer abgesprochen werden. Das Jugendschutzgesetz sieht folgende Arbeitszeiten vor:
- Ist der Schüler unter 15 Jahren darf er nicht mehr als sieben Stunden am Tag und maximal 35 Stunden pro Woche arbeiten.
- Ab 16 Jahren dürfen Schüler acht Stunden täglich arbeiten und in der Woche maximal 40 Stunden.
In Bereichen wie der Gastronomie, dem Bau und der Landwirtschaft gibt es Ausnahmeregelungen, die vorsehen, dass nicht mehr als 11 Stunden am Tag gearbeitet werden darf. Ebenfalls abgewichen wird in diesen Fällen von den Arbeitszeiten zwischen sechs Uhr morgens und 20 Uhr abends.
Für alle Schülerpraktikanten gilt, dass Pausen zwischen 30 und 60 Minuten fest in den Arbeitsplan mit eingeplant werden müssen. Arbeit am Wochenende ist nur im Bereich der Pflege, sprich Altenheim oder Krankenhaus, erlaubt. Bei physisch anstrengenden Arbeiten ist darauf zu achten, dass es die Leistungsfähigkeit des Schülerpraktikanten nicht übersteigt.
Neben der Betreuungsperson aus dem Betrieb steht dem Schüler auch ein Betreuungslehrer zur Seite, der während des Praktikums den Praktikanten auch vor Ort besucht. Mit Hilfe dieser beiden Ansprechpartnern soll gewährleistet werden, dass für den Schüler das Eintauchen in die Praxis zu einem positiven Erlebnis wird.